Verkehrsmedizin
Damit Ordnung und Sicherheit auf unseren Straßen gewährleistet sind, muss sichergestellt werden, dass die Bewerber um eine Fahrerlaubnis in der Lage sind, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Straßenverkehr zu erfüllen. Für Berufskraftfahrer gelten besondere Richtlinien. Das Ziel einer verkehrsmedizinischen Untersuchung und Begutachtung ist es, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren.
Die Grundlagen dafür sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.
Ärztliche Untersuchung zur Erlangung des Sportbootführerscheines.
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Routineuntersuchungen
Lastkraftwagenfahrer und Busfahrer (d.h. Bewerber um die Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE,C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung), müssen sich regelmäßig untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen. Diese verkehrsmedizinischen Standarduntersuchungen können in jeder hausärztlichen Praxis durchgeführt werden. Wir bieten sie selbstverständlich auch an.
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Begutachtung
Werden der Fahrerlaubnisbehörde ‐ einer Abteilung des Straßenverkehrsamtes ‐ Tatsachen bekannt, die Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung eines Verkehrsteilnehmers aufkommen lassen, kann die Behörde anordnen, dass der betroffene Bürger ein spezielles verkehrsmedizinisches Gutachten bei einem Facharzt mit Zusatzbezeichnung "Verkehrsmedizinische Begutachtung" einholt.
Wir sind berechtigt, diese spezielle Verkehrsmedizinischen Begutachtung durchzuführen. Das diagnostische Spektrum der Praxis ist von besonderem Interesse für Patienten mit internistischen Erkrankungen und für Diabetiker, die sich einer solchen Begutachtung unterziehen müssen.
Die verkehrsmedizinische Begutachtung folgt den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung". Die Kosten des Gutachtens muß der Betroffene selbst tragen.
Bei gutachterlich festgestellter Eignung (oder auch bedingter Eignung) wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel die Fahrerlaubnis (wieder)erteilen und es dem Betroffenen dadurch ermöglichen, wiederum am Straßenverkehr teilzunehmen.